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Diskussionsentwurf für ein ArbVG erhält Preis für ”gute Gesetzgebung“

Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert überreicht den Preis für ”gute Gesetzgebung“ an die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis. Weitere Informationen finden Sie hier.

Studie zur öffentlichen Wahrnehmung des Arbeitsrechts

Eine repräsentative Studie der Universität Hamburg untersucht die Transparenz und das Image des Individualarbeitsrechts aus der Perspektive der Erwerbsbevölkerung.
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Positionen


Stimmen aus der Politik

Eine Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts kann nur im Konsens aller relevanten Kreise realisiert werden. In der Vergangenheit hat eine Vielzahl politischer Akteure eine Kodifikation gefordert. Zuletzt haben die Stimmen aus der Politik, die eine Zusammenfassung des Arbeitsvertragsrechts befürworten, wieder deutlich an Kraft gewonnen. Der Großen Koalition bietet sich die Chance, ein einheitliches Gesetz im sozialen Dialog zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu verwirklichen. Ein politischer Konsens ist in greifbarer Nähe.

Die Forderung nach einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts ist altbekannt. Zu Recht erkannte Franz Müntefering bereits zu seiner Zeit als Arbeits- und Sozialminister des Landes Nordrhein-Westfalen das Dilemma im Arbeitsrecht. In einer Rede hielt dieser fest:

Gegenwärtig ist das Arbeitsvertragsrecht in eine Vielzahl von unübersichtlichen Einzelgesetzen zersplittert. ... Ein Recht ist aber nur so gut wie es Transparenz und Nutzerfreundlichkeit vermitteln kann.... All das macht deutlich, wir brauchen ein Arbeitsvertragsgesetz. Recht ist auf Rechtssicherheit angewiesen.

Daher hat sich auch die Große Koalition einem Mehr an Transparenz und Rechtssicherheit im Arbeitsrecht verschrieben und im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Bundesregierung "mehr Rechtssicherheit und Transparenz" im Arbeitsrecht schaffen wird. Die politischen Akteure aller Koalitionsparteien sind sich bewusst, dass Rechtssprechung und Gesetzeslage inzwischen so umfangreich und ausdifferenziert sind, so dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber die eigenen Rechte und Pflichten im Arbeitsleben gleichermaßen nur schwer erkennen und wahrnehmen können.

Das geeignete Mittel, um mehr Sicherheit und Transparenz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen, ist ein einheitliches Gesetz. So stellt Ronald Pofalla, Generalsekretär der CDU, in einem Interview heraus:"Es wäre sinnvoll, dass die große Koalition ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetzbuch schafft. ... Das Arbeitsrecht braucht mehr Klarheit und Übersicht."

Während derzeit die Forderung nach einem einheitlichen Gesetz über das Arbeitsverhältnis im politischern Raum oft wiederholt wird, unterscheiden sich die Positionen der Sozialpartner naturgemäß im Detail:

Auf Seiten der Gewerkschaften bestätigte Gerd Herzberg, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, unlängst die Notwendigkeit einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts. Allerdings lehnt er jeglichen Eingriff in materielle Rechte ab und befürwortet stattdessen eine Zusammenführung des geltenden Rechts. Hingegen zeigt sich die Arbeitgeberseite zwar offen für das Anliegen, doch behält sie die Flexibilisierung des Arbeitsrechts fest im Blick. Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) bezeichnet den vorliegenden Diskussionsentwurf zwar als "insgesamt gelungen", aber bringt "etliche Kritikpunkte im Detail" vor. Einen dringenden Handlungsbedarf sieht neben dem DIHK auch die Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer (ASU). Die arbeitsrechtlichen Regeln bedürften, so die ASU, "dringend einer Systematisierung und Modernisierung". Dem schließt sich die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände an:

Es reicht nicht mehr aus, lediglich einzelne Stellschrauben des Arbeitsrechts zu bewegen. Nötig ist vielmehr ein neues Gesamtkonzept, das vorhandene Stärken des deutschen Arbeitsrechts wahrt, nur das Erforderliche regelt und für jedermann verständlich ist. Dieses neue Gesamtkonzept ist in einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetz umzusetzen.

Die Statements der Sozialpartner belegen: Das Anliegen, durch ein einheitliches Gesetz mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen, wird grundsätzlich geteilt.

Zudem werden die politischen Stimmen, die eine verständige Kodifikation im Sinne einer Vereinheitlichung und Vereinfachung des geltenden Rechts befürworten, zunehmend stärker. Der Bundesvorstand der Christlich Demokratischen Union (CDU) forderte kürzlich in seiner Bremer Erklärung vor allem ein "verständliches Arbeitsgesetzbuch". Hierzu heißt es wörtlich:

Jeder Beschäftigte muss auf den ersten Blick erkennen können, welche Rechte und welche Pflichten er hat. Jeder Unternehmer - vor allem im Mittelstand - muss wissen, was bei einer Neueinstellung auf ihn zukommt.

Dem schließt sich die Christdemokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) an. Mit einem Vorstandsbeschluss fordert die CDA die Einführung eines einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzes. Demnach bedarf das Arbeitsvertragsrecht auch aus Sicht der Politik dringend einer Vereinheitlichung und Vereinfachung. Eine Veränderung des materiellen Rechts erscheint angesichts der strukturellen Probleme des zersplitterten Rechts eher zweitrangig.

Auch Staatssekretär Rudolf Anzinger (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), befürwortet das Anliegen einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts in einem einheitlichen Gesetz. Allerdings ist ein so umfassendes Gesetzgebungsverfahren seiner Auffassung nach "in einer Legislaturperiode nicht zu verwirklichen". Zudem müssten Arbeitgeber und Gewerkschaften die strittigen Punkte zunächst "im sozialen Dialog lösen", bevor die Politik tätig werden könne.

Insgesamt erscheint ein Konsens über die Schaffung eines einheitlichen Gesetzes durchaus realisierbar. Zur Diskussion stehen einer Kodifikation im Sinne einer Zusammenführung der geltenden Rechtslage oder aber moderate Veränderungen der geltenden Rechtslage, bei denen jedoch auf eine ausgewogene Gestaltung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber geachtet werden muss.

Bereits eine Kodifikation der geltenden Rechtslage bietet mehr Sicherheit und Klarheit. Davon würden alle profitieren, nicht nur die Experten sondern die über 30 Millionen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Land. Die Sozialpartner müssen daher den Nutzen eines einheitlichen Gesetzes in den Blick nehmen und sollten nicht auf Maximalforderungen zurückfallen. Hier bietet der Diskussionsentwurf der beiden Professoren eine adäquate Ausgangsbasis.