Stimmen der Gutachter
Seit den Mahnungen des Deutschen Reichstages aus dem Jahre 1896 wartet Deutschland auf ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz. Die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis haben sich im Jahr 2005 dieser Herausforderung gestellt. Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erarbeiten sie ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz für mehr Rechtssicherheit und Transparenz im Arbeitsrecht. Im Interview schildern die Gutachter Ihre Eindrücke aus den Diskussionen mit der Fachöffentlichkeit und erörtern die Chancen, die eine Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts entlang des vorliegenden Diskussionsentwurfs bietet.
Herr Prof. Dr. Henssler, hat sich Ihre Diagnose eines wenig verständlichen und kaum kalkulierbaren Arbeitsrechts bewahrheitet?
HENSSLER: Wir haben in den vergangenen eineinhalb Jahren eine Vielzahl von Gesprächen mit Betriebsräten, Personalern und Anwälten geführt. Der Eindruck hat sich immer mehr verfestigt, dass selbst arbeitsrechtliche Praktiker mit der Komplexität des geltenden Rechts überfordert sind. In seiner jetzigen Form ist das deutsche Arbeitsvertragsrecht in der Tat weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber handhabbar. Der Zustand des Arbeitsvertragsrechts ist mittlerweile für alle Seiten kaum mehr erträglich. Ein dringender Handlungsbedarf wird allseits bejaht. Wir brauchen ein einheitliches Gesetz, um wieder mehr Transparenz und Rechtssicherheit im Arbeitsvertragsrecht zu schaffen.
Herr Prof. Dr. Preis, wie hat sich der Laie die Entstehung des Diskussionsentwurfs vorzustellen, haben sie sich gemeinsam in den sprichwörtlichen akademischen Elfenbeinturm zurückgezogen?
PREIS: Das Arbeitsvertragsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und ist deshalb geronnene Praxis. Einen Entwurf im stillen Kämmerlein zu verfassen, würde an der Realität des Arbeitsrechts vorbeigehen. Wir haben deshalb darauf gedrungen, einen intensiven Dialog mit der Praxis zu führen. Als Gutachter sind uns vor allem die Aufgaben des Systematisierens, Zusammenfassens und Konkretisierens zugefallen. Unsere ersten Überlegungen haben wir dann der Zivilgesellschaft zur Diskussion gestellt. Die Anregungen, die wir sammeln konnten, waren vielfältig und höchst relevant. Wir können als Wissenschaftler zwar für ein fachlich konsistentes Gesetz sorgen, aber die Ausgewogenheit konnten wir erst im Dialog mit den Betroffenen sicherstellen. Es lässt sich mit Fug und Recht behaupten, dass der Entwurf aus der Mitte der Zivilgesellschaft kommt.
Herr Prof. Dr. Henssler, der Gegenstand Ihrer Arbeiten ist ein naturgemäß konfliktbeladenes Thema. Ist ein Konsens über ein einheitliches Gesetz dennoch realisierbar?
HENSSLER: Ja, ein Konsens ist realisierbar, sonst hätten wir nicht die Arbeit auf uns genommen. Zunächst lässt sich feststellen, dass die Notwendigkeit eines einheitlichen Gesetzes schon seit langem in der Fachöffentlichkeit anerkannt ist. Nur der Inhalt eines solchen Gesetzes war und ist strittig. Allerdings hat sich in den vergangenen Monaten einiges bewegt. Es besteht ein weit reichender fachlicher Konsens zwischen den arbeitgebernahen und den gewerkschaftsnahen Wissenschaftlern und Anwälten über den vorliegenden Entwurf. Das ist ein Novum in der Geschichte des deutschen Arbeitsvertragsrechts. Natürlich ist das nur der erste Schritt. Jetzt müssen noch die Sozialpartner einen Konsens finden. Das ist sicherlich schwierig, aber nicht unmöglich. Der Diskussionsentwurf bietet hierfür eine gute Grundlage, indem er eine Win-Win-Situation für beide Seiten sicherstellt und in den wenigen kontroversen Punkten Kompromissoptionen aufzeigt.
Herr Prof. Dr. Preis, in den 1990er Jahren wurden drei Entwürfe für ein einheitliches Gesetz vorgelegt, die allesamt gescheitert sind. Warum sollte Ihren Entwurf nicht das gleiche Schicksal ereilen?
PREIS: Wir haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Wir wollen nicht das gesamte Arbeitsrecht vom Kopf auf die Füße stellen, sondern Ordnung in das Arbeitsvertragsrecht bringen. Unser Ziel ist eine Zusammenführung aller Regelungen über das Arbeitsverhältnis in einem übersichtlichen Gesetz. Wir beabsichtigen weder einen Abbau noch einen Ausbau von Rechten. Deshalb haben wir beispielsweise auch den Status Quo des Kündigungsschutzes übernommen. Zuvorderst haben wir strikt auf die Ausgewogenheit des Gesetzes geachtet. Es gibt keine arbeitnehmerfreundliche Regelung im Entwurf, der nicht eine arbeitgeberfreundliche gegenübergestellt wurde und umgekehrt.
Herr Prof. Dr. Henssler, der politische Aushandlungsprozess steht dem Entwurf noch bevor. Welche Gestaltungsoptionen bietet der Entwurf grundsätzlich für die Politik?
HENSSLER: In der politischen Diskussion sind uns bisher zwei Alternativen begegnet, die für eine Kodifikation sinnvoll erscheinen. Einerseits könnte ein einheitliches Gesetz zunächst das geltende Recht bündeln. Ein solches Restatement ermöglicht der Entwurf in hervorragender Weise. Hiermit wäre Arbeitnehmern und Arbeitgebern schon sehr geholfen. Allerdings würden bestehende Regelungslücken im neuen Gesetz fortbestehen und auf eine zukunftsfähige Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts verzichtet. Derzeit bietet der Entwurf hingegen ebenso arbeitsrechtliche Antworten auf Zukunftsthemen wie die Weiterbildung, die Beschäftigung Älterer oder die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Damit geht der Entwurf über die geltende Rechtslage hinaus. Ich kann nur an die Sozialpartner appellieren, die Chance für eine zukunftsfähige Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts zu ergreifen und nicht vor sinnvollen Änderungen der geltenden Rechtslage zurückzuschrecken.
Herr Prof. Dr. Preis, wie ist Ihr Eindruck, sind Politik und Sozialpartner wirklich bereit für eine Kodifikation?
PREIS: In vielen Gesprächen haben wir positive Signale von den Sozialpartnern erhalten. Die Verbände sind gesprächsbereit. Jeder hat die inakzeptable Situation im Arbeitsvertragsrecht erkannt und spürt deren negative Folgen. Bei einer Kodifikation will natürlich jede Seite ein Maximum für sich herausholen. Als Gutachter müssen wir aber die Ausgewogenheit des Entwurfs wahren. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass derartig große Herausforderungen nur im sozialen Dialog gemeistert werden können. Über die Veränderung der geltenden Rechtslage lässt sich sicherlich trefflich streiten, aber dem Anliegen einer Kodifikation kann sich eigentlich niemand verweigern. Ein Konsens der Sozialpartner über eine Kodifikation der geltenden Rechtslage ist in greifbarer Nähe. Ein einheitliches Gesetz wäre gleichermaßen ein Gewinn für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sozialpartner und Politik sollten über ihren Schatten springen und dieses einhundertjährige Projekt endlich verwirklichen.
Herr Prof. Dr. Henssler, Herr Prof. Dr. Preis, haben Sie vielen Dank für das Gespräch.

