Stimmen aus der Praxis
Der fachliche Konsens stellt eine notwendige Bedingung für eine Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts dar. In einem einjährigen Diskussionsprozess wurde deshalb ein erster Entwurf für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz mit der Fachöffentlichkeit intensiv diskutiert. Auf Basis der gesammelten Anregungen wurde der Entwurf weiterentwickelt. Die vielen Stimmen belegen, dass ein fachlicher Konsens vorliegt.
Der bekannte Arbeitnehmeranwalt Ulrich Fischer bringt es auf den Punkt: ”Wer Zukunft für das Arbeitsrecht will, muss Ja sagen zu einem Arbeitsvertragsgesetz“. Dem schließen sich die Dachverbände der Anwaltschaft uneingeschränkt an. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßen grundsätzlich das Vorhaben einer Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts gemäß dem Diskussionsentwurf. In einer gemeinsamen Stellungnahme konstatieren die Dachverbände der Anwaltschaft:
In jedem Fall steht fest, dass das bisherige Fehlen einer derartigen Kodifikation aus Sicht der Anwaltschaft einen schwerwiegenden Mangel des deutschen Rechtssystems darstellt, der zudem ... längst hätte behoben werden müssen. Angesichts des evidenten Versäumnisses des deutschen Gesetzgebers ist es um so bemerkenswerter, dass nunmehr dank einer Initiative >aus der Mitte der Zivilgesellschaft... ein vollständiger Entwurf vorliegt, der angesichts seiner Qualität und Ausgewogenheit bei entsprechendem Willen der gesetzgebenden Organe binnen kurzer Zeit in geltendes Gesetzesrecht umgesetzt werden könnte.
Die Einigkeit von BRAK und DAV, die arbeitnehmer- und arbeitgebernahe Anwälte in ihren Verbänden organisieren, belegt eindrucksvoll die Ausgewogenheit des vorliegenden Diskussionsentwurfs.
Eine Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts ist ebenso aus Sicht der Judikative dringend geboten. Am eindringlichsten skizziert Friedrich Hauck, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht, die Notwendigkeit einer Vereinheitlichung und zukunftsfähigen Gestaltung des Arbeitsvertragsrechts:
Nicht nur Art. 30 des Einigungsvertrags, auch die Zersplitterung des Arbeitsrechts auf viele einzelne Gesetze und aktuelle Rechtsentwicklungen, wie die AGB Kontrolle, die zunehmende Bedeutung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer sprechen dafür, ein einheitliches Arbeitsvertragsrecht zu schaffen.
Der vorliegende Entwurf ist nach Hauck nicht nur dazu geeignet, die Rechtssprechung berechenbarer zu machen, sondern ist zudem ”in der Sache ausgewogen“. Dem schließen sich die Verbände der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit an. Der Deutsche Richterbund befürwortet in einer Stellungnahme die Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts und begrüßt die Initiative der Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag normierten Verpflichtung zur Schaffung eines einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzes. „Ausdrücklich begrüßt“ wird die Absicht, ”das Arbeitsvertragsrecht unter Einbeziehung des Kündigungsrechts zu kodifizieren“, ebenso durch die Neue Richtervereinigung. Die vorgeschlagenen Kompromissbausteine werden von den in der Neuen Richtervereinigung organisierten Richterinnen und Richtern der Baden-Württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit „im Prinzip für vertretbar“ bezeichnet.
Die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis wollten einen ausgewogenen Entwurf erarbeiten, der den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen gerecht wird. Die Stimmen aus der Praxis belegen, dass ihnen ein ausgewogener Entwurf gelungen ist. Sowohl von der Anwaltschaft als auch von der Richterschaft wird dies bestätigt. Der Entwurf stellt in der Tat eine Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.
Die Einmütigkeit der arbeitsrechtlichen Praxis wird abgerundet durch die grundsätzliche Zustimmung der Arbeitsrechtswissenschaft. Der Arbeitsrechtslehrerverband hat sich bereits zum Anliegen einer Kodifikation bekannt. Lagerübergreifend kritisiert die Wissenschaft den gegenwärtigen Zustand des Arbeitsvertragsrechts:
- Zweifellos stimmt die Analyse, die Gesetzeslage ist unübersichtlich und zersplittert auf viele kleine Gesetze“, stellt Prof. Dr. Heide Pfarr in einem Interview mit dem Deutschlandradio fest. Für die Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts empfiehlt sich laut Pfarr eine Orientierung an der geltenden Rechtslage. ”Wenn es einen Weg gibt, dann gibt es nur diesen“, betont Pfarr.
- Der vorliegende Entwurf ... bietet das Nötige. Er führt die zersplitterte Gesetzgebung zusammen und schafft eine knappe und präzise Formulierung der wichtigsten Rechtssprechungsgrundsätze“, hält Prof. Dr. Peter Hanau fest. Auch aus der Perspektive von Prof. Dr. Hanau ist ein einheitliches Gesetz dringend geboten: ”Das Fehlen einer Kodifikation war immer schlecht, in den letzten Jahren ist es aber noch schlechter geworden.“
- Kaum ein Wissenschaftler stellt die Problemlage im Arbeitsvertragsrecht so pointiert dar wie Prof. Dr. Manfred Löwisch, wenn dieser konstatiert: ”Die Unübersichtlichkeit des auf viele Gesetze verteilten Arbeitsvertragsrechts schreit geradezu nach einer Vereinheitlichung.“
Ein fachlicher Konsens über ein einheitliches und vereinfachtes Arbeitsvertragsgesetz liegt vor. Der Entwurf der Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis wird von einer breiten Unterstützerwelle aus der Fachöffentlichkeit getragen. Nachdem ein Konsens in der Fachöffentlichkeit erzielt werden konnte, sind Sozialpartner und Politik dazu aufgerufen, einen politischen Konsens zu verhandeln.

