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Diskussionsentwurf für ein ArbVG erhält Preis für ”gute Gesetzgebung“

Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert überreicht den Preis für ”gute Gesetzgebung“ an die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis. Weitere Informationen finden Sie hier.

Studie zur öffentlichen Wahrnehmung des Arbeitsrechts

Eine repräsentative Studie der Universität Hamburg untersucht die Transparenz und das Image des Individualarbeitsrechts aus der Perspektive der Erwerbsbevölkerung.
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Bertelsmann Stiftung


Agenda Moderne Regulierung

Vorhaben


Geschichte des Arbeitsvertragsrechts

Die Forderung nach einem Arbeitsvertragsgesetz ist altbekannt. Trotz Mahnungen von allen Seiten und diverser Entwürfe ist eine Kodifikation aber bisher unterblieben. Der momentane Vorstoß ist der fünfte in einer langen Reihe von Kodifikationsversuchen. An Vorarbeiten mangelt es nicht, es fehlte bisher aber an einem Konsens der gesellschaftlich relevanten Kreise.

Die Forderung nach einem einheitlichen Arbeitsgesetz ist kein Phänomen des 21. Jahrhunderts. Anno 1814 beklagte der Rechtsgelehrte Thibaut die unübersichtliche Struktur des deutschen Zivilrechts und forderte eine Gesamtkodifikation. Im Jahre 1896 kam es zur Teilkodifikation im Bürgerlichen Gesetzbuch. Mit dem BGB verabschiedete der Reichstag eine Resolution, die eine Kodifikation des Rechts der abhängig Beschäftigten verlangte. Analog der Kodifikation des Zivilrechts im BGB sollte auch das Arbeitsrecht in einem Gesetzbuch zusammengefasst werden. Im Gegensatz zum BGB, das - wie viele heute nicht mehr wissen - nach viel Streit und Unstimmigkeit 1896 endlich Gesetz wurde und als Musterbeispiel des deutschen Rechts gilt, kam es nicht zu einem Gesetz der abhängig Beschäftigten.

Die Versuche einer Kodifikation des Arbeitsrechts im 20. Jahrhundert sind zahlreich. Aus dem Art. 157 Abs. 2 der Weimarer Verfassung ergab sich der Kodifikationsauftrag an den Gesetzgeber. Im Jahre 1923 wurde auch ein Entwurf eines allgemeinen Arbeitsvertragsgesetzes vorlegt, doch kam es nie zu dessen Inkraftsetzung. Nach dem zweiten Weltkrieg und der deutschen Teilung gab sich die Deutsche Demokratische Republik schnell ein einheitliches Gesetzeswerk. Im Jahr 1950 trat das einheitliche Arbeitsgesetzbuch der DDR in Kraft. In der Bundesrepublik dauerte es annähernd zwanzig weitere Jahre, bevor die Kodifikation des Arbeitsrechts erneut thematisiert wurde.

Zu Beginn der sozialliberalen Koalition verkündete Bundeskanzler Willy BrandT in seiner ersten Regierungserklärung die Absicht, "... das unübersichtlich gewordene Arbeitsrecht in einem Arbeitsgesetzbuch zusammenzufassen". Hierin sah er die Verwirklichung des Verfassungsprinzips vom sozialen Rechtsstaat. Die nach ihrem Vorsitzenden benannte Herschel-Kommission war mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik und Verwaltung besetzt und legte 1976 ein aus 130 Paragraphen bestehendes Allgemeines Vertragsrecht vor. Obwohl in weiten Teilen über die Inhalte des Arbeitsvertragsrechts zwischen den gesellschaftlichen Kräften Einigkeit herrschte, führte die Arbeit der Kommission nicht zu einem einheitlichen Arbeitsvertragsgesetz. Die sozialliberale Koalition löste die Kommission 1977 auf.

Das Ziel, die bestehenden Unzulänglichkeiten zu beseitigen, überdauerte auch die Wiedervereinigung Deutschlands. Im Einigungsvertrag wurde die baldige Kodifizierung des Arbeitsvertragsrechts festgeschrieben. So hat sich auch der gesamtdeutsche Gesetzgeber in Artikel 30 Abs. 1 (1) des Einigungsvertrages von 1990 auferlegt, das Arbeitsvertragsgesetz möglichst bald einheitlich zu kodifizieren.

Im Jahr 1992 legte eine Gruppe von Professoren aus Ost und West anlässlich des 59. Deutschen Juristentags einen Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz vor. Der sog. "Professorenentwurf" folgte dem Verlauf des Arbeitsverhältnisses. Schließlich wurden auch verschiedene Landesregierungen tätig, woraufhin es zu Bundesratsinitiativen der Bundesländer Sachsen und Brandenburg in den Jahren 1995 und 1996 kam. Trotz dieser Initiativen wurde erneut kein einheitliches Gesetz geschaffen.

Zuletzt beschäftigte sich die vorangegangene Bundesregierung unter Gerhard Schröder mit der Kodifikation des Arbeitsvertragsrechts. In der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der FDP wies sie darauf hin, dass die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzbuches ein "komplexes und politisch sensibles Vorhaben" darstellt, das "letztlich nur im Konsens aller gesellschaftlich relevanten Kreise" verwirklicht werden kann.

Im Jahr 2007 erscheint ein einheitliches Arbeitsvertragsrecht näher als je zuvor. Qualitativ hochwertige Vorarbeiten liegen vor, und ein gesellschaftlicher Konsens ist greifbar. Es obliegt der großen Koalition, diese einmalige Chance zu ergreifen und ein Jahrhundertversprechen einzulösen: Ein einheitliches Arbeitsvertragsrecht, das dem Vorbild des Bürgerlichen Gesetzbuches gerecht wird.