Vorhaben
- Zielsetzung des Diskussionsentwurfs
- Notwendigkeit einer Reform
- Geschichte des Arbeitsvertragsrechts
- Projekt ”Agenda Moderne Regulierung“
Projekt ”Agenda Moderne Regulierung“
Die Bertelsmann Stiftung hat im April 2005 das Leitprojekt „Agenda Moderne Regulierung" gestartet, um Impulse für eine nachhaltige Verbesserung der Regulierungsqualität und der Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu geben. Unter anderem sollen im Rahmen dieses Projektes Reformoptionen für eine zukunftsfähige Gestaltung des deutschen Arbeitsrechts entwickelt werden.
Vor dem Hintergrund der vorherrschenden Defizite im Arbeitsvertragsrecht und dem Auftrag aus dem Einigungsvertrag möchte die Bertelsmann Stiftung den Gesetzgeber bei der Konzipierung eines einheitlichen Arbeitsvertragsgesetzes unterstützen. Dabei versteht sich die Bertelsmann Stiftung als Initiator eines breit angelegten Dialog- und Konsensprozesses und Organisator eines Strategiedialoges, der ausgehend von der Mitte der Zivilgesellschaft, einen breiten Konsens aller gesellschaftlich relevanten Kräfte sicherstellen soll. Ziel ist es, bestehende Defizite im Arbeitsvertragsrecht konsequent zu benennen, einen Strategiedialog zwischen den Beteiligten zu organisieren, eine Reformallianz aufzubauen und unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise verschiedene Optionen zur Neugestaltung des Arbeitsvertragsrechts zu prüfen. Die Projektarbeit gliedert sich in drei ineinander greifende Prozesse:
Im Rahmen des Entwicklungsprozesses wurden im Sommer 2005 die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis (beide Universität zu Köln) beauftragt, gemeinsam einen Entwurf für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz zu entwickeln. Auftrag ist es, einen Entwurf für ein Arbeitsvertragsgesetz zu formulieren, welcher die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angemessen berücksichtigt und eine gewinnbringende Situation für alle Beteiligten sicherstellt. Darüber hinaus sind die Gutachter in ihrer Tätigkeit nicht an inhaltliche Weisungen gebunden. Der vorliegende Diskussionsentwurf wurde unter Einbeziehung der Expertise von Arbeitsrichtern, Betriebsräten sowie Vertreterinnen und Vertretern von Unternehmen, Ministerien und Politik erarbeitet. Die wissenschaftlichen Entwicklungsarbeiten werden bis zum Sommer 2007 fortgeführt und sollen in einem umsetzungsfähigen Vorschlag für ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz münden.
Ein Arbeitsvertragsgesetz ist nur so gut, wie es die Belange der Gesellschaft in sich aufnimmt. Deshalb werden die Sichtweisen und Meinungen der Zivilgesellschaft in breiter Form in den wissenschaftlichen Entwicklungsprozess einbezogen. Hierzu organisiert die Bertelsmann Stiftung einen parallel verlaufenden und umfassend angelegten Diskussionsprozess, bei dem der jeweilige Stand des Entwurfes für ein Arbeitsvertragsgesetz der Öffentlichkeit vorgestellt und mit verschiedenen Kreisen diskutiert wird. Anhand diverser Veranstaltungen mit interessierten Institutionen, Verbänden und Organisationen sowie diesem Internetforum werden Anmerkungen und Anregungen zum Entwurf gesammelt. Daraufhin wird der Entwurf überarbeitet und wiederum im Internetforum zugänglich gemacht, um die fachliche Reife und Fehlerfreiheit des endgültigen Vorschlages sicherzustellen.
Eine Neugestaltung des Arbeitsvertragsrechts kann nur im Konsens aller gesellschaftlich relevanten Kreise realisiert werden. Ein solches Einvernehmen ist von einer Aushandlungsposition der politischen Entscheidungsträger abhängig. Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz könnte ein "großes Projekt für eine große Koalition" darstellen. Die Entwicklung und Diskussion eines in sich geschlossenen, fachlich einwandfreien Entwurfstextes muss daher letztlich in einen politischen Entscheidungsprozess eingebunden sein, der die Anforderungen und Anmerkungen der politischen Mandatsträger in den Entwicklungsprozess zurückspiegelt.

