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Diskussionsentwurf für ein ArbVG erhält Preis für ”gute Gesetzgebung“

Bundestagspräsident Dr. Norbert Lammert überreicht den Preis für ”gute Gesetzgebung“ an die Professoren Dr. Martin Henssler und Dr. Ulrich Preis. Weitere Informationen finden Sie hier.

Studie zur öffentlichen Wahrnehmung des Arbeitsrechts

Eine repräsentative Studie der Universität Hamburg untersucht die Transparenz und das Image des Individualarbeitsrechts aus der Perspektive der Erwerbsbevölkerung.
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Bertelsmann Stiftung


Agenda Moderne Regulierung

Vorhaben


Notwendigkeit einer Reform

Mit annähernd dreißig Einzelgesetzen führt das Arbeitsvertragsrecht eine Loseblattexistenz. Bestehende Schutzlücken sind durch die Rechtsprechung nur notdürftig geschlossen. Es mangelt an Kalkulierbarkeit und Transparenz.

Ein einheitliches und transparentes Recht ist nicht nur ein Wert an sich, sondern hat einen handfesten Nutzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es gewährleistet Rechtssicherheit und macht wirtschaftliches Handeln für alle Beteiligten kalkulierbar. Ein einheitliches Arbeitsvertragsgesetz formuliert Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber und kann so zur Konfliktvermeidung und Kostensenkung beitragen. Ein klar strukturiertes und verständliches Recht stellt einen Standortvorteil im internationalen Wettbewerb dar. Es bildet die Grundlage, um deutsche Standards international durchzusetzen und verbindliche Mindeststandards für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu formulieren.

Zersplittert und intransparent

Trotz mehrerer Anläufe ist das Arbeitsvertragsrecht nicht einheitlich kodifiziert. Es bleibt in eine Vielzahl von Einzelgesetzen zersplittert. Galt es Anfang der 90er Jahre, gut ein Dutzend relevante Gesetze im Arbeitsvertragsrecht zusammenzuführen, so hat sich die Zahl heute je nach Zählung auf dreißig bis sechzig Gesetze erhöht.

Der Rechtsstruktur mangelt es an einer nachvollziehbaren Logik. Verstreute Vorschriften und unzulängliche Querverweise erschweren das Auffinden der für einen Sachverhalt relevanten Regelungen. Zudem fehlen klare Definitionen für zentrale Begriffe des Arbeitsrechts.

Lückenhaft und kaum kalkulierbar

Im Arbeitsvertragsrecht bestehen allerorten gesetzgeberische Lücken. Wann der Arbeitnehmer zu haften hat, ist ebenso wenig geregelt wie das Fragerecht des Arbeitgebers im Vorstellungsgespräch. Die Rechtsprechung hat rechtliche Lücken zwar geschlossen, dennoch kann diese eine gesetzliche Regelung auf Dauer nicht ersetzen. Inzwischen ist die Rechtsprechung umfangreich und unübersichtlich, täglich ergehen zwei bis drei höchstrichterliche Urteile. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es gleichermaßen schwierig, die eigene Rechtsposition richtig einzuschätzen.

Rechtsunsicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Derzeit lassen sich selbst grundlegende arbeitsrechtliche Fragen nicht durch einen Blick in das Gesetz beantworten. Komplizierte und umständliche Recherchen in der Rechtsprechung sind erforderlich und erhöhen den Bedarf an rechtlicher Beratung. Dieses überfordert oft nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch kleinere und mittlere Betriebe. Rechtsunsicherheit ist zwangsläufig die Folge.

Nicht zuletzt verunsichert die fehlende Europarechtsfähigkeit des Arbeitsvertragsrechts. Nach Expertenmeinung sind einzelne Teile einerseits europarechtswidrig, andererseits behindert die verworrene Rechtsstruktur eine verständige Integration von EU-Richtlinien und öffnet der "Vergoldungen" Tür und Tor. Zudem wird die Chance vergeben, deutsche Rechtsstandards im Prozess der europäischen Rechtsangleichung durchzusetzen und arbeitsrechtlichen Mindeststandards auf europäischer Ebene Geltung zu verschaffen.